AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) 
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen davon sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

(2) 
Alle von uns abgegebenen Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Unsere Preise verstehen sich in EURO. Grundsätzlich gelten die Preise vom Tag des Vertragsabschlusses. Wir behalten uns vor, neue Preise anzuwenden, die sich aus Preissteigerungen, insbesondere durch höhere Marktnotierungen für Fleisch und Rohstoffe ergeben. Für Hörfehler, die im telefonischen Geschäftsverkehr mit uns auftreten, übernehmen wir keine Haftung. Die Anlieferung unserer Ware per firmeneigener Streckenlieferung erfolgt freihaus. Falls nichts anderes mit uns vertraglich vereinbart wurde, erfolgt bei Anlieferung durch Dritte (Speditionen, DP o.ä.) die Weiterberechnung der Frachtkosten an den Kunden.

(3)
 Vereinbarte oder von uns zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen oder Nichtlieferung bzw. Nichtleistung aufgrund höherer Gewalt sind von uns nicht zu vertreten; dasselbe gilt aufgrund von Ereignissen, die unsere Leistungen erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Energiemangel, Streik, Verkehrsstörungen, Witterungsunbilden. In solchen Fällen stehen unserem Geschäftspartner bei ganzem oder teilweisem Ausfall unserer Leistung keine Ersatz- oder Schadensersatzansprüche gegen uns zu. Unabhängig davon sind wir in allen Fällen berechtigt, Teillieferungen/-leistungen zu erbringen. Sind mit dem Kunden Teillieferungen vereinbart, so sind wir im Falle der Nichtabnahme auch nur einer Teillieferung sofort berechtigt, nach unserem Ermessen die nicht abgenommene Teilmenge verfallen zu lassen oder weiter zu veräußern und den dadurch evtl. entstandenen Schaden nebst Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ebenso behalten wir uns vor, die nicht abgenommene Ware jederzeit nachzuliefern. Bei jeder Anlieferung durch uns oder unseren Partner hat der Kunde die Ware sofort in Gegenwart des Fahrers auf Mängel oder Minderleistung zu überprüfen und uns sofort über Unregelmäßigkeiten zu informieren. Ansonsten können spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werden. In jedem Falle der Beanstandung haben wir das Recht auf Nachprüfbarkeit. Bestehen die Beanstandungen zu Recht, gehen die entstanden Kosten zu unseren Lasten, ansonsten zu Lasten des Kunden. Bei Berechtigung hat der Kunde nur Recht auf Kaufpreisminderung oder Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Alle unsere Artikel sind nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Gesetzen und Vorschriften hergestellt. Entsprechende Angaben sind auf den Waren und ihren Gebinden verzeichnet. Nach Übergabe der Ware trägt der Käufer die Verantwortung für Lagerung, Zustand und Einhaltung der Verkaufsfrist der Ware. Für die von uns hergestellten Waren wird eine ununterbrochene Kühlkette mit einer Transport- und Lagertemperatur zwischen +2 und +7 °C vorgeschrieben.

(4) 
Falls nichts anderes mit uns schriftlich vereinbart worden ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, für fällige Rechnungsbeträge Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ebenso behalten wir uns die Einstellung der Belieferung vor, ohne dass dabei eine Entlassung des Kunden aus seiner Abnahmepflicht entsteht. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Nebenforderungen bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Bei Annahme von Schecks gilt die Zahlung erst mit endgültiger Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung angenommen. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Vergleichsverfahrens gleich welcher Art oder des Konkurses des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig unter Verfall vorgesehener Rabatte, Boni und Skonti. Der Käufer ist berechtigt, unsere Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, zu verarbeiten, zu vermischen oder zu verbrauchen; dabei tritt er schon hiermit die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar entsprechend dem Wert unserer verarbeiteten Vorbehaltsware. Verpfändungen unserer Produkte sind nicht gestattet.

(5) 
Erfüllungsort ist Reichenbach im Vogtland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Geschäfte mit Vollkaufleuten ist das für Reichenbach zuständige Amtsgericht.

(6) 
Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass die durch Erteilung des Auftrages bezüglich der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Käufer, auch wenn sie von einem Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in unserer EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden.